Bezuschussung der Therapieangebote
Bei entsprechender medizinischer Voraussetzung können die Therapieangebote an den Krimmler Wasserfällen durch deutsche Krankenkassen bezuschusst werden. Die Höhe und Voraussetzungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.
Sie haben Fragen zur Bezuschussung? Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gern.
Wichtige Hinweise
Unterbringungskosten werden nicht rückerstattet
Die Krankenkassen bezuschussen ausschließlich die Therapieangebote. Die Kosten für Ihre Unterbringung (Hotel) tragen Sie selbst.
Verordnung erfolgt vor Ort in Krimml
Die Verordnung der Therapieeinheiten erfolgt direkt in Krimml durch den HTH-Partnerarzt — Sie müssen also keine vorab ausgestellte Verordnung aus Deutschland mitbringen.
EU-Patientenmobilitäts-Richtlinie
Dank der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität können sich alle Versicherten in der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen.
Vorab bei Ihrer Krankenkasse nachfragen
Wir bitten alle Versicherten, sich vor einem Aufenthalt bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu informieren — über mögliche Zuschüsse, Voraussetzungen und Formalitäten.
Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse, Ihrer individuellen Situation und der jeweils gültigen Gesetzgebung ab. Wir empfehlen, die Kostenübernahme vor Buchung schriftlich mit Ihrer Kasse abzuklären.